Energieausweis

Kauf und Verkaufsberatung

Der Energieausweis ist Pflicht (§ 80 GEG)!

Der Energieausweis ist ein Doku­ment, welch­es Infor­ma­tio­nen über den Energie­ver­brauch und die ener­getis­che Effizienz eines Gebäudes enthält. Er zeigt an, wie energieef­fizient eine Immo­bilie ist und gibt poten­ziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten. Der Energieausweis basiert entwed­er auf dem tat­säch­lichen Energie­ver­brauch der let­zten Jahre oder auf ein­er berech­neten Ein­schätzung des Energiebe­darfs des Gebäudes. Er ist geset­zlich vorgeschrieben und spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung von Energieef­fizienz und Umweltschutz in der Baubranche. Der Energieausweis muss bei Besich­ti­gun­gen oder Ver­tragsver­hand­lun­gen vorgelegt wer­den und ist in ver­schiede­nen Aus­führun­gen erhältlich, je nach Art des Gebäudes und dem Verwendungszweck.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der ver­brauch­sori­en­tierte Energieausweis berück­sichtigt den tat­säch­lichen Energie­ver­brauch ein­er Immo­bilie anhand der Ver­brauchs­dat­en der let­zten drei Jahre. Er gibt Auskun­ft über den durch­schnit­tlichen Energie­ver­brauch und ermöglicht Ver­gle­iche mit ähn­lichen Gebäu­den. Der ver­brauch­sori­en­tierte Energieausweis eignet sich für beste­hende Gebäude und bietet einen Anhalt­spunkt für zu erwartende Energiekosten. Es ist wichtig zu beacht­en, dass der ver­brauch­sori­en­tierte Energieausweis auf­grund der Schwankun­gen im Nutzerver­hal­ten und der Wit­terungs­be­din­gun­gen weniger präzise ist als der bedarf­sori­en­tierte Energieausweis.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarf­sori­en­tierte Energieausweis ist eine Art von Energieausweis, der auf ein­er ener­getis­chen Berech­nung des Gebäudes basiert. Er berück­sichtigt Fak­toren wie Bauweise, Däm­mung, Heizsys­tem und Haustech­nik, um den the­o­retis­chen Energiebe­darf des Gebäudes zu ermit­teln. Der bedarf­sori­en­tierte Energieausweis basiert auf den bautech­nis­chen Eigen­schaften des Gebäudes und ist daher präzis­er als der ver­brauch­sori­en­tierte Energieausweis, der auf tat­säch­lichen Ver­brauchs­dat­en beruht. Er gibt Auf­schluss über den the­o­retis­chen Energiebe­darf und unter­stützt bei der Entschei­dungs­find­ung für energieef­fiziente Gebäude.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen bietet mein Part­ner „Energieausweis 48“ in dem fol­gen­den Video an:

 

Für die Erstel­lung eines Bedarf­sausweis­es berechne ich 350 € (inkl. 60 km Anreise) und für einen Ver­brauch­sausweis 199 €.

Sofern Sie den Energieausweis im Rah­men ein­er Wert­er­mit­tlung bestellen, erhal­ten Sie einen Nach­lass von 50 € bei einem Bedarf­sausweis und 15 € bei einem Ver­brauch­sausweis. Zudem fall­en keine zusät­zlichen Reisekosten an.
Der gewährte Nach­lass ist damit begrün­det, dass die Vorar­beit­en (Unter­la­genbeschaf­fung, Ter­minab­sprache, Ort­ster­min, etc.) sowie die An- und Abreise für zwei Aufträge gemein­sam durchge­führt wer­den kann.